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   VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086   

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https://dejure.org/2010,71774
VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086 (https://dejure.org/2010,71774)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086 (https://dejure.org/2010,71774)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - AN 10 S 10.00086 (https://dejure.org/2010,71774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verbot des Führens von Mofas und Fahrrädern; Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad und 1,61 ‰; Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens; (durchgreifende) Berufung auf mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 350
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086
    Ferner wies er auf eine Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (vom 25.9.2009 - Az. 10 B 10930/09) hin, nach welcher eine vergleichbare Behördenentscheidung als unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig bewertet worden sei.
  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086
    Auf die diese Ansicht stützende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 2009 - Az.: 11 ZB 09.832 werde hingewiesen.
  • VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438

    Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 10 S 10.00086
    Damit ist in der vorliegenden Situation der Schluss aus der Nichtvorlage des geforderten Gutachtens auf das tatsächliche Vorliegen eines Mangels ausnahmsweise noch nicht gerechtfertigt gewesen (vgl. zu den Reaktionsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde bei derartigen Gestaltungen: BayVGH, Beschluss vom 9.2.2005 - Az.: 11 CS 04.2438, juris, insbesondere RdNrn. 25 ff.).
  • VG Osnabrück, 19.08.2011 - 6 A 84/10

    Fahrerlaubnis; Einweisung; Gutachten; Amtsermittlung;

    Offen bleiben kann im vorliegenden Verfahren letztlich, ob die Beklagte im Verwaltungsverfahren den in der Verwaltungsrechtsprechung aufgestellten Anforderungen bei behaupteter Mittellosigkeit des Fahrerlaubnisinhabers (VG Ansbach, B. v. 25.2.2010 - AN 10 S 10.00086 -, Blutalkohol 2010, 313; BayVGH, B. v. 9.2.2005 - 11 CS 04.2438 -, juris) genügt hat.
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